Biographie
Matthias Waidelich ist Senior Projektberater bei audius am Standort Freilassing und besitzt langjährige Erfahrung in der Einführung von Projekten auf Basis von Microsoft Dynamics 365 und gleichbedeutenden Softwarelösungen in internationalem Umfeld.
Seine Kompetenz in den Bereichen Geschäfts- und Systemdesign sowie Prozessdesign und Analyse zeigt sich sowohl in Kundenprojekten als auch in zahlreichen, standardisierten Business-Prozessen.
Foto: © Foto Flausen
Normaler Abstand nach oben
Normaler Abstand nach unten
In der Finanzwelt, in der Transparenz und Vertrauen wichtige Schlüsselfunktionen bei der Kundengewinnung spielen, können Vermögensverwalter und Anlageberater mit einer Branchenlösung punkten, die nicht nur den Kundenservice optimiert, sondern auch regulatorische Anforderungen berücksichtigt. Die Branchenlösung audius:AssetManagement, basierend auf der leistungsstarken Plattform audius:Finance mit den bewährten Funktionen von Microsoft Dynamics 365, bietet genau das. Sie verbindet effizientes Customer Relationship Management (CRM) mit den speziellen Anforderungen der Finanzdienstleistungsbranche und ermöglicht eine nahtlose Integration von Kundengewinnung, Mandatsverwaltung und Compliance. So sind Finanzdienstleister bestens gerüstet, um ihre Mandanten optimal zu beraten.
Know-your-Customer-Funktion (KYC) bereits voreingestellt: Prüfung und Dokumentation je nach Kundentyp
Normaler Abstand nach oben
Normaler Abstand nach unten
Finanzinstitute müssen die Identität und die geschäftlichen Hintergründe ihrer Neukunden umfassend überprüfen. Das ist ein zentraler Bestandteil der Compliance-Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wie sie im Geldwäschegesetz (GWG) von 2008 verankert sind.
Die GWG- bzw. KYC-Prüfung variiert je nach Art des Kunden. So sind „Standard-Kleinkunden“ von der umfassenden Prüfung ausgeschlossen, sofern sie keine außergewöhnlichen oder besonders umfangreichen Geschäfte tätigen. Bei natürlichen Personen sind insbesondere die Berufstätigkeit und der Zweck der Geschäftsbeziehung von Bedeutung. Politisch exponierte Personen (PEPs) erfordern eine noch detailliertere Erfassung, einschließlich ihrer Funktion und des Ausübungsorts. Bei juristischen Personen müssen weitreichendere Informationen erfasst werden. Hierzu gehören die Gesellschaftsform, Branche, Mitarbeiteranzahl, Besitzverhältnisse und Finanzkennzahlen. Zudem ist die Herkunft der Gelder sowie die geplante Art der Geschäftsbeziehung, einschließlich des Zahlungsverkehrs, genau zu dokumentieren.
audius:AssetManagement führt den Beratenden im Dialog mit dem Mandanten detailliert durch alle Qualifizierungsstufen mittels vorgegebener Auswahl- und Eingabefelder. Diese können bei Bedarf unternehmensspezifisch angepasst werden. Alle durchgeführten Schritte und Entscheidungen werden dokumentiert. Die an der Erstellung des KYC-Dokuments mitwirkenden Personen sowie alle späteren Änderungen werden ebenfalls eingetragen. Per Erinnerungsfunktion wird dem Vermögensverwalter angezeigt, wann er ein Update über Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Kunden vornehmen oder die GWG- bzw. KYC-Prüfung wiederholen muss.
Beratungsgespräche nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG): Dokumentation mit WpHG-Bögen ebenfalls integriert
Normaler Abstand nach oben
Normaler Abstand nach unten
Im Rahmen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sind Finanzdienstleistende dazu verpflichtet, eine Beratung anzubieten, die sowohl zur Anlage als auch zum Anleger passt. Dabei wird unterschieden zwischen professionellen Kunden, zum Beispiel institutionelle Anleger, und Privatkunden. Je nach Klassifizierung sind unterschiedliche Informationen einzuziehen bzw. Dokumentationen vorgeschrieben. Im WpHG-Bogen werden alle notwendigen Informationen über den Kunden gesammelt, die für eine angemessene Anlageberatung erforderlich sind. Dazu zählen:
- Finanzielle Situation (Einkommen, Vermögen, Schulden)
- Anlageziele (z. B. Sicherheit, Wachstum, regelmäßiges Einkommen)
- Risikobereitschaft und Erfahrungen mit verschiedenen Anlageformen
Alle Angaben des WpHG-Bogens fließen in die für Privatkunden gesetzlich vorgeschriebene Geeignetheitserklärung ein, die den Inhalt des Beratungsgespräches detailliert dokumentiert. Diese muss enthalten:
- Eine Zusammenfassung der persönlichen und finanziellen Situation des Anlegers
- Die genauen Gründe, warum das empfohlene Finanzprodukt oder die Strategie für den Anleger geeignet ist
- Eine Risikobewertung und eine Erklärung, wie das Produkt zu den Anlagezielen passt
Erst nach Aushändigung der Geeignetheitserklärung an den Kunden kann eine Wertpapierorder durchgeführt werden.
In audius:AssetManagement sind alle notwendigen Abfrageschritte über definierte Eingabefelder vorgegeben. Das leitet den Beratenden zielführend durch die erforderlichen Informationen, ohne dass ein wichtiges Detail übersehen wird. Alle erfassten Auskünfte werden kumuliert im WpHG-Bogen dargestellt, der die Basis für die Geeignetheitserklärung ist. Diese kann dem Kunden direkt aus dem System heraus übermittelt werden.
Die Vorteile von audius:AssetManagement auf einen Blick:
Normaler Abstand nach oben
Normaler Abstand nach unten
Die integrierten Abfragen führen den Vermögensverwalter bzw. Anlageberater bei der Überprüfung der Anlageabsichten eines Neukunden zielgerichtet durch die relevanten Fragestellungen. Es wird kein notwendiges Detail übersehen.
Normaler Abstand nach oben
Normaler Abstand nach unten
Die Abfrage erfolgt im direkten Dialog mit dem Kunden und die sofortige Dokumentation stellt sicher, dass die Beratung transparent und auf die individuellen Bedürfnisse des Anlegers zugeschnitten ist. Das stärkt das gegenseitige Vertrauen.
Normaler Abstand nach oben
Normaler Abstand nach unten
Alle wichtigen Daten sind direkt im System erfasst und jederzeit abrufbar bzw. als Zusammenfassung / Dokumentation verfügbar.
Fazit:
Normaler Abstand nach oben
Normaler Abstand nach unten
In der Branchenlösung audius:AssetManagement sind rechtlich vorgeschriebene Einstellungen vorkonfiguriert, um das Profil des Kunden direkt im System zu erfassen. Dazu zählen Abfragen im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG), um zu erkennen, welche Person mit welcher Absicht eine Geldtransaktion tätigen möchte und Abfragen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), um den Anlagezweck und die Risikobereitschaft einer Person oder Institution zu eruieren. Diese prozessgestützte Vorgehensweise spart nicht nur Zeit, sondern sorgt für eine transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Finanzdienstleistern und Mandanten.