Datenschutz
Erfüllen Sie Ihre rechtlichen Pflichten mit Hilfe von audius
Unternehmer unterliegen strengen gesetzlichen Auflagen zum Schutz personenbezogener Daten. Als erfahrener IT-Dienstleister berät audius seit Jahren Unternehmen im Bereich Datenschutz und IT Security. Unser Datenschutz Audit verrät Ihnen, inwieweit Ihre Website und Datenverarbeitungsprozesse bereits DSGVO-konform sind – und was Sie eventuell noch tun müssen.
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Biographie
Holger Zürn ist seit über 15 Jahren Teil von audius. Er ist Informationssicherheitsbeauftragter der audius Gruppe sowie Teamleiter Datenschutz.
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Produktinformation
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Normaler Abstand nach oben
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- vollständige und fehlerfreie Dokumente zur Nachweisbarkeit (Accountability) gemäß DSGVO,
- eine Übersicht über die im Unternehmen vorhandenen Prozesse, die personenbezogene Daten mit einbeziehen,
- eine umfassende Übersicht über die noch anzugehenden spezifischen Datenschutz-Themen in Ihrem Unternehmen
Sollte Ihr Unternehmen gemäß DSGVO dazu verpflichtet sein, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu stellen, stehen wir Ihnen auf Wunsch auch hierbei mit Rat und Tat zur Seite.
- Grundlagen-Workshop
- Schutzbedarfsanalyse
- GAP-Analyse
- Dokumentation zum aktuellen Stand im Datenschutz
- Empfehlungen zum weiteren Vorgehen
In einem ersten Schritt bewerten wir im Rahmen eines Grundlagen-Workshops gemeinsam mit dem Kunden seine bereits etablierten Konzepte und spezifischen Lösungen in Sachen Datenschutz – und wo gegebenenfalls noch Handlungsbedarf besteht. Unter anderem klären wir mit dem Datenschutz Audit, welche Prozesse der Kunde abbildet (Schutzbedarfsanalyse) und welche Kategorien von Daten dabei verarbeitet werden.
Auch die im Rahmen der Auftragsverarbeitung bei externen Dienstleistern getroffenen rechtlichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen stehen in diesem ersten Schritt auf dem Prüfstand.
Eine schriftliche Dokumentation der wichtigsten Audit-Ergebnisse zum aktuellen Stand des Datenschutzes geht anschließend als Bericht an die Verantwortlichen im beauftragenden Unternehmen. Der Aufwand für diese Basisversion des Datenschutz-Audits beträgt ca. fünf Personentage.
Die Dokumentation dient in Schritt zwei als Ausgangspunkt für alle möglichen weiterführenden Maßnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes. Je nach ermitteltem Bedarf erstellt audius ein detailliertes Angebot für die Unterstützung bei der Umsetzung der offenen Punkte. Dabei stehen primär zwei Themen im Fokus.
Sobald mindestens 20 Beschäftigte ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten – d. h. unter Verwendung von IT-Systemen – betraut sind, muss Ihr Unternehmen laut BDSG einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benennen. Auch hierbei stehen wir Ihnen auf Wunsch zur Seite, indem wir einen externen Datenschutzbeauftragten stellen oder Ihren firmeninternen Datenschutzbeauftragten beratend unterstützen.
Der Datenschutzbeauftragte hat die zentrale Aufgabe, die Verantwortlichen im betreuten Unternehmen über die Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), dem Bundesdatenschutzgesetz ( BDSG) und weiterer datenschutzrechtlicher Regelungen zu unterrichten und bei deren Umsetzung zu beraten. In einem zweiten Schritt überwacht er die Einhaltung der geltenden Datenschutzregeln. Er ist darin der Unternehmensleitung unmittelbar unterstellt und in Ausübung seiner Funktion weisungsfrei. Ein externer Datenschutzbeauftragter muss zwei gesetzlich vorgegebene Anforderungen erfüllen: ausreichende Fachkunde im Datenschutz und Zuverlässigkeit. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen beides in höchstem Maße.
Der audius Experte macht den Job für Sie!
Die unkomplizierteste Variante zur Erfüllung der Datenschutzpflichten im Unternehmen ist die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten.
Die Datenschutz-Experten bei audius kennen die Gesetzeslage genau und wissen am besten, wie Sie Bußgelder vermeiden und Ihre Datenverarbeitungsprozesse gesetzeskonform und effizient optimieren.
Je nach Unternehmensgröße und Beschaffenheit der Datenlandschaft reichen den externen Datenschutzbeauftragten schon einige Tage im Jahr, um die Pflichten Ihres Unternehmens im Sinne der DS-GVO und des BDSG zu erfüllen.
Sie profitieren von einem minimalen Mehraufwand für Ihre Mitarbeiter und brauchen sich über Datenschutz keine Sorgen mehr zu machen – das übernimmt audius für Sie.
audius macht Ihr Unternehmen datenschutzkonform!
Wenn Ihr Unternehmen über die nötigen Kapazitäten verfügt, kann ein interner Datenschutzbeauftragter ernannt werden. Wie viel Zeit ein Mitarbeiter benötigt, um die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten zu erfüllen, hängt vom Umfang der datenschutzrelevanten Prozesse im Unternehmen ab.
Die notwendigen Basis-Fachkenntnisse können in standardisierten Seminaren beim TÜV, der IHK und anderen Institutionen erworben werden. In der praktischen Arbeit stoßen interne Datenschutzbeauftragte allerdings häufig auf individuelle Fragestellungen, die sie nicht ohne weiteres beantworten können.
Hier kommen die Datenschutzberater von audius ins Spiel: Mit ihrer Expertise verschafft audius Ihrem Datenschutzbeauftragten Gewissheit und hilft bei der Optimierung der Abläufe. So können Sie sicher sein, dass Ihr interner Datenschutzbeauftragter seine Aufgaben optimal erfüllt.
Transparenz und Offenheit sind wesentliche Charakteristika unserer Tätigkeit. Deshalb weisen wir in aller Deutlichkeit darauf hin, dass ein Dienstleistungsunternehmen wie audius heutzutage nicht pauschal die erforderlichen datenschutzrelevanten Informationspflichten für Websites ohne Weiteres rechtssicher erstellen kann.
- Website: Prüfung im Hinblick auf datenschutz- und telemedienrechtliche Aspekte, Aufstellung eines Sachverhalts- und ggf. Maßnahmenkatalogs. Die erforderlichen Erklärungen können wir lediglich unter bestimmten Vorbehalten erstellen. Diese sind weiter unten genauer ausgeführt.
- Content-Management-System: Hilfestellung bei der Auswahl eines CMS, das die technischen Voraussetzungen für einen rechtskonformen Betrieb Ihres Webauftritts ermöglicht. Dabei geht es insbesondere um die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten innerhalb von Cookies.
- Social-Media-Plattformen: Beratung hinsichtlich der datenschutz- und telemedienrechtlichen sowie technischen Gestaltungsanforderungen für die Einbindung von „Share-Buttons“ auf Ihrer Website.
- Wir können nur das beurteilen, was wir auffinden. Falls datenschutzrelevante Datenverarbeitungen „tief im Quellcode“ einer Website versteckt sind, können wir nicht gewährleisten, sie eigenständig zu identifizieren. Hierzu ist Ihre Mitwirkung oder die Ihrer Webagentur erforderlich.
- Internetanwendungen wohnt eine hohe Dynamik inne. Unsere Website-Prüfungen können aber naturgemäß nur Momentaufnahmen sein. Viele Diensteanbieter – häufig aus den USA – behalten sich vor, Ihren Dienst zukünftig zu datenschutzrechtlich vollkommen anderen Bedingungen anzubieten.
- Viele der geläufigen Webtechniken verarbeiten Daten auf rechtswidrige Art. Wir informieren Sie darüber, wenn solche Anwendungen auch in Ihrem Webauftritt zum Einsatz kommen. Die Risikoabwägung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie derartige Dienste weiterhin nutzen wollen, müssten Sie selbst vornehmen.
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Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung europaweit in Kraft. Sie stellt ein einheitliches Datenschutzrecht in der Europäischen Union sicher und fordert hohe Bußgeldstrafen bei Verstoß. In Deutschland hat das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die europäischen Richtlinien durchgesetzt.
Spätestens seit Inkrafttreten der DSGVO ist Datenschutz in allen Unternehmen ein großes Thema. Denn die datenschutzkonforme Aufnahme und Verarbeitung von jeglichen personenbezogenen Daten ist mit einigem Aufwand verbunden. Dies kann die alltäglichen Geschäftsprozesse in vielen Unternehmen behindern.
audius hat sich schon frühzeitig mit dem Thema Datenschutz befasst, damit wir Sie hinsichtlich des Datenschutzes optimal betreuen können. Unser Ziel ist es, die datenschutzrechtlichen Anforderungen automatisiert in Ihre Unternehmensabläufe zu integrieren. Das sorgt für reibungslose Abläufe im täglichen Geschäft, damit Sie sich ganz auf Ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können.
- Eine weitreichende Verantwortung der Geschäftsleitung
- Effektive Durchsetzung des Datenschutzrechts durch hohe Haftung und Bußgelder
- Privacy by Design / Privacy by Default als Grundsätze im Datenschutzrecht
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Weitreichende Meldepflicht bei Datenpannen
- Weitreichende Dokumentations- und Nachweisregelungen – Stichwort Datenschutz Management System (DSMS)
- Rechte der Betroffenen
- Bedeutende Rolle des Datenschutzbeauftragten
Wenn Sie Ihr Unternehmen noch nicht fit für den Datenschutz gemacht haben, wird es höchste Zeit! Die Kontrollen der Aufsichtsbehörden sind bereits in vollem Gange. Und auch beim Datenschutz gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Unsere Zertifizierungen und Auszeichnungen
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Unsere Partnerschaften / Mitgliedschaften
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Unsere Antworten auf typische Fragen
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Benötigt mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Nach BDSG benötigt Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten, wenn in der Regel mindestens 20 Beschäftigte ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäfigt sind. Aber auch wenn Ihr Unternehmen weniger als 20 Personen beschäftigt hat, kann beim Vorliegen bestimmter Tätigkeiten im Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend sein.
Aber Achtung, selbst wenn Ihr Unternehmen nach Gesetz nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu bennen, müssen Sie sich dennoch an die Datenschutz-Gesetze halten.
Warum sollen wir uns für einen externen Datenschutzbeauftragten entscheiden?
Grundsätzlich ist es Ihrem Unternehmen überlassen, ob ein interner oder externer DSB bestellt wird. Unsere Datenschutz-Spezialisten bringen allerding Erfahrungen aus vielen unterschiedlichen Unternehmen mit, von denen Ihr Unternehmen ebenfalls profitieren würde. Auch die Kostenkontrolle ist ein aus unserer Sicht entscheidender Faktor. Unsere Abrechnung erfolgt nach Leistungsnachweis. Auch haben Sie keine zusätzlichen Kosten durch Weiterbildung oder ähnlichem. Unsere Experten werden regelmäßig geschult und bilden sich weiter - ohne Aufpreis für Sie.
Welche Voraussetzungen müssen Datenschutzbeauftragte erfüllen?
Im Rahmen der beruflichen Qualifikation sollte der eingesetzte Datenschutzbeauftragte über ausreichende Kenntnisse und/oder Berufserfahrung im betreffenden Wirtschaftsbereich verfügen und im Stande sein, die verschiedenen Verarbeitungsprozesse zu erfassen. Darüber hinaus muss er über ein solides Fachwissen in Bezug auf IT-Systeme und IT-Sicherheitsmaßnahmen verfügen und die damit einhergehenden datenschutzrechtlichen Bedürfnisse erkennen und im Arbeitsalltag berücksichtigen können.
Eine regelmäßige Weiterbildung im Hinblick auf Datenschutz und Informationssicherheit ist obligatorisch.
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Holger Zürn ist seit über 15 Jahren Teil von audius. Er ist Informationssicherheitsbeauftragter der audius Gruppe sowie Teamleiter Datenschutz.