Hinweisgeber-schutzgesetz
Die ganzheitliche Lösung zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
Um dem Hinweisgeberschutzgesetz nachzukommen, sind Neutralität, Diskretion und hohes fachliches Expertenwissen gefragt. Lagern Sie den gesamten Prozess an uns aus, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Auflagen erfüllt sind.
+49 (7151) 369 00 - 284
Biographie
Holger Zürn ist seit über 15 Jahren Teil von audius. Er ist Informationssicherheitsbeauftragter der audius Gruppe sowie Teamleiter Datenschutz.
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Als „Whistleblower“, auch Hinweisgeber, werden Personen bezeichnet, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlichen oder Missstände aufdecken. Zu den von Whistleblowern offengelegten Missständen beziehungsweise Straftaten gehören u.a. Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Gefahren, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfahren hat. Im Allgemeinen betrifft dies vor allem Vorgänge in der Politik, den Behörden und in Wirtschaftsunternehmen. Quelle: Bundesregierung.de
Die Herausforderungen für Unternehmen
Unternehmen ab 250 Mitarbeitern und Kommunen ab 10.000 Einwohnern sind seit 2. Juli 2023 verpflichtet, eine interne Meldestelle einzuführen, die Hinweisgeber wirksam schützt. Ab Mitte Dezember 2023 gilt das Gesetz auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Diese Schonfrist gilt nicht für Beschäftigungsgeber des öffentlichen Sektors.
Um dem Hinweisgeberschutzgesetz in allen Belangen verantwortungsvoll und im Sinne der Gesetzgebung in Deutschland und der Compliance nachkommen zu können, muss ein konsistenter Prozess im Unternehmen etabliert werden. Nur so ist es möglich, alle gesetzlichen Vorgaben und Auflagen zu erfüllen und Bußgelder zu vermeiden.
- Alle Mitarbeiter müssen Zugriff auf eine Meldestelle haben, die es ihnen ermöglicht, Hinweise unter Wahrung der Vertraulichkeit eingeben zu können.
- Es müssen Verantwortliche zur Verfügung stehen, die die Bearbeitung eingehender Hinweise auch bei großem Ansturm organisieren können. Diese eventuell auch externen Mitarbeiter müssen geschult werden und auch im Fall von eingehenden Meldungen in großer Zahl jederzeit verfügbar sein.
- Eingehende Hinweise müssen rechtskonform und fristgerecht bearbeitet werden, um alle Auflagen zu erfüllen und zur Aufklärung beizutragen.
Professionelle Dienstleister: audius und whistle.law
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audius bietet in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsexperten und Cloudanbieter whistle.law Unterstützung für Unternehmen jeder Größe. Der gesamte Prozess rund um die neue Gesetzgebung wird dabei ausgelagert und abgedeckt. Ihre Mitarbeiter werden nicht mit zusätzlichen Aufgaben belastet – und das alles zu transparenten Preisen ohne versteckte Kosten, als planbare feste Größe im Budget.
Das Angebot
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Wichtige Basis für die Erfüllung des Gesetzes: Ein für alle Mitarbeiter zugänglicher Meldekanal außerhalb der Unternehmenssysteme in der Cloud – unabhängig von der Unternehmens-IT, auf allen Geräten jederzeit verfügbar und nur für einen bestimmten Personenkreis einsehbar. Die in Deutschland programmierte und gehostete Software ist DIN 27001 zertifiziert und DSGVO-konform.
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Nur eine externe Ombudsperson, die nicht zum Unternehmen gehört, kann neutral und objektiv handeln, ohne dass Interessenkonflikte entstehen. Die von uns eingesetzten Spezialisten haben langjährige Expertise, agieren diskret und auf Anweisung und verantworten den gesamten Prozess organisatorisch.
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Rundumservice für Ihr Unternehmen
Eine cloud-basierte Meldeplattform plus erfahrene Ombudspersonen: Mit dieser ganzheitlichen Lösung können wir Sie von dem hohen Organisationsaufwand, den das Hinweisgeberschutzgesetz mitbringt, entlasten.
Ihr Team wird nur bei Bedarf gezielt in einzelnen Fälle mit einbezogen, sodass Arbeitsaufkommen und Zeitmanagement für Ihre Mitarbeiter überschaubar sind. So können Sie immer sicher sein, rechtskonform und innerhalb der gesetzlichen Fristen zu handeln und damit das Risiko von Untersuchungen, Gerichtsverfahren oder Bußgeldern zu senken.
Unsere Zertifizierungen und Auszeichnungen
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Trends und Insights
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Unsere Partnerschaften / Mitgliedschaften
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Unsere Antworten auf typische Fragen
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Ab wann gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Die Übergangsfrist ist abgelaufen. Seit dem 2. Juli 2023 müssen Unternehmen ab 250 Beschäftigte und seit dem 17. Dezember 2023 Unternehmen ab 50 Beschäftigten das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen.
Was müssen Unternehmen machen?
Unternehmen müssen einen Meldekanal für Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verbindlich einrichten und einen Prozess zum Umgang mit diesen Hinweisen schaffen.
Ist eine Ombudsperson verpflichtend?
Konkrete Vorgaben für die Ausgestaltung der internen Meldestelle bzw. die Bestimmung der zuständigen Bearbeiter sieht das HinSchG nicht vor.
Deshalb können als Alternative auch Dritte zur Erfüllung der Aufgaben der internen Meldestelle beauftragt werden und die Bearbeitung von Meldungen auf externe Dienstleister als Dritte, sogenannte Ombudspersonen, ausgelagert werden.
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Holger Zürn ist seit über 15 Jahren Teil von audius. Er ist Informationssicherheitsbeauftragter der audius Gruppe sowie Teamleiter Datenschutz.