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Seit über einem Jahrzehnt beschäftigt sich Matthias Ott mit dem Thema Geräteverwaltung bei Kunden unterschiedlichster Branchen. Als Teamleiter führt er erfahrene Experten aus dem Bereich Geräteverwaltung und -sicherheit, die Kunden unterstützen, ihre iOS, Android und macOS Endgeräte in die Unternehmensinfrastruktur und -prozesse zu integrieren.

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Was ist NIS-2?
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NIS-2 steht für Network and Information Systems Directive 2 und ist eine überarbeitete Richtlinie der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Cybersicherheitsstandards in den Mitgliedstaaten zu erhöhen und die Zusammenarbeit in Bezug auf Cyberbedrohungen zu stärken. Sie ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016, erweitert ihren Anwendungsbereich auf weitere Sektoren und führt dabei strengere Anforderungen für das Risikomanagement und die Berichterstattung von Sicherheitsvorfällen ein. Darüber hinaus fördert sie eine stärkere Harmonisierung der Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten.

Die wichtigsten Änderungen und Erweiterungen im Überblick:

  • Erweiterter Anwendungsbereich: NIS-2 gilt für mehr Sektoren, einschließlich Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, öffentlicher Verwaltung und Raumfahrt.
  • Strengere Sicherheitsanforderungen: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um Risiken für die Sicherheit ihrer Netzwerke und Informationssysteme zu minimieren.
  • Meldepflichten: Organisationen müssen schwerwiegende Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden melden und innerhalb von 72 Stunden detaillierte Berichte vorlegen.
  • Kritische Einrichtungen: Erhöhung der Anforderungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen und digitaler Dienste.
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Ab wann gilt die NIS-2-Richtlinie?
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NIS-2 wurde am 16. Januar 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 17. Januar 2023 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ab diesem Datum müssen Unternehmen und Organisationen, die unter die Richtlinie fallen, die neuen Anforderungen erfüllen.

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Für wen gilt die NIS-2-Richtlinie?
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Die NIS-2-Richtlinie betrifft eine breite Palette von Unternehmen und Organisationen in verschiedenen Sektoren, die als kritisch für die Gesellschaft und Wirtschaft der EU angesehen werden. Hochrechnungen zufolge werden allein in Deutschland ca. 30.000 Institutionen und Unternehmen davon betroffen sein. 
Die Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich im Vergleich zur ursprünglichen NIS-Richtlinie erheblich. Hier sind die Hauptkategorien von Unternehmen, die von NIS-2 betroffen sind:

Unternehmen NIS-2-Richtlinie Teil 1 | audius
Unternehmen für die NIS-2-Richtlinie - Teil 2 | audius
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Bei Verstößen gegen die NIS-2-Richtlinie drohen empfindliche Sanktionen von bis zu 20 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes.

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Verpflichtet einen die NIS-2-Richtlinie zur Einführung eines MDM-Systems?
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Zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist ein Mobile Device Management (MDM) nicht explizit vorgeschrieben, nimmt dabei aber eine tragende Rolle ein, um bestimmte Anforderungen und Ziele der Richtlinie zu erfüllen.

Hier sind die wichtigsten Gründe, weshalb ein gut integriertes MDM-System bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie unverzichtbar ist:

1. Schutz der Endgeräte:

  • Mobile Endgeräte sind oft ein Schwachpunkt in der IT-Sicherheitsstrategie eines Unternehmens. Ein MDM-System hilft dabei, diese Geräte zu schützen, indem es Sicherheitsrichtlinien und -maßnahmen zentral durchsetzt.

2. Risikomanagement:

  • MDM-Lösungen bieten Funktionen zur Risikoanalyse und -bewältigung für mobile Geräte. Dadurch werden Sicherheitslücken frühzeitig erkannt und geschlossen, was ein wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements unter NIS-2 ist.

3. Sicherheitsmaßnahmen:

  • MDM-Systeme ermöglichen eine zentrale Implementierung und Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen wie Geräteverschlüsselung, starke Authentifizierung und Fernlöschung von Daten im Falle eines Verlustes oder Diebstahls.

4. Überwachung und Berichtswesen:

  • MDM-Systeme bieten detaillierte Berichte und Echtzeitüberwachung der Geräteaktivitäten, was für die Einhaltung der Meldepflichten der NIS2-Richtlinie von essenzieller Bedeutung ist.

5. Zugriffssteuerung:

  • Mit Unterstützung eines MDM-Systems können Unternehmen sicherstellen, dass nur autorisierte Geräte und Benutzer auf deren kritische Netzwerke und Informationssysteme zugreifen können.

6. Compliance und Audits:

  • MDM-Lösungen gewährleisten die Einhaltung von Compliance-Vorgaben durch Protokollierung und Audit-Trails, die für interne und externe Überprüfungen erforderlich sind.
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EMM Teaser | audius
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  • Was ist NIS-2 und welche Rolle spielt ein Mobile Device Management dabei?

    15.07.2024 - 09:00
    3 Minuten
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    Seit über einem Jahrzehnt beschäftigt sich Matthias Ott mit dem Thema Geräteverwaltung bei Kunden unterschiedlichster Branchen. Als Teamleiter führt er erfahrene Experten aus dem Bereich Geräteverwaltung und -sicherheit, die Kunden unterstützen, ihre iOS, Android und macOS Endgeräte in die Unternehmensinfrastruktur und -prozesse zu integrieren.

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    NIS-2 steht für Network and Information Systems Directive 2 und ist eine überarbeitete Richtlinie der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Cybersicherheitsstandards in den Mitgliedstaaten zu erhöhen und die Zusammenarbeit in Bezug auf Cyberbedrohungen zu stärken.