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Investor Relations & Unternehmensentwicklung

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Melanie Ilg unterstützt die audius seit 2020 im Bereich Investor Relations und Unternehmensentwicklung.

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Weinstadt, 19.08.2024.
Am 26. Juni 2024 hat die ordentliche Hauptversammlung der audius SE, Weinstadt, unter Tagesordnungspunkt 7 die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die entsprechenden Änderungen der Satzung beschlossen. Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 24. Juli 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 765363 eingetragen und sind damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft i.H.v. Euro 4.950.000,00 ist nunmehr in 4.950.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils Euro 1,00 eingeteilt.

Der letzte Handelstag der Inhaberaktien ist der 21. August 2024. Laufende Handelsaufträge, die am 21. August 2024 noch nicht ausgeführt wurden, werden infolge der Umstellung erlöschen. Ab dem 22. August 2024 (ex-Tag), werden die Aktien der audius SE unter der neuen ISIN DE000A40ET13 als auf den Namen lautende Stückaktien der audius SE gehandelt.

Die depotmäßige Umstellung auf die Namensaktie wird am 23. August 2024 abends (Record-Tag) vorgenommen. Dazu werden die depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden Stückaktien der audius SE in der bisherigen ISIN NL0006129074 jeweils im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien der audius SE mit der neuen ISIN DE000A40ET13 umgestellt.

Die Aktien laufen ab diesem Zeitpunkt unter folgenden neuen Kennnummern:

WKN:    A40ET1
ISIN:    DE000A40ET13
Kürzel:    3ITN

Weitere Hinweise zur Umstellung auf Namensaktien:

Das in auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilte Grundkapital ist durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Sammelbestand entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer:innen beteiligt.

Die Umstellung auf die Namensaktie setzt die Führung und Eintragung in einem Aktienregister voraus. Nur die in das Aktienregister eingetragenen Aktionär:innen oder Intermediäre sind zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der jährlichen Hauptversammlung der audius SE berechtigt. Die Aktionär:innen und Intermediäre haben der Gesellschaft zur Eintragung im Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, soweit es sich um juristische Personen oder (teil-)rechtsfähige Gesellschaften handelt, ihren Namen oder ihre Firma, ihren Sitz und ihre Geschäftsanschrift, sowie in jedem Fall die Anzahl der von ihnen gehaltenen Aktien der audius SE und - sofern vorhanden - ihre elektronische Postadresse (E-Mail-Adresse) anzugeben. Die Eintragung in das Aktienregister erfolgt durch die Depotbanken der Aktionäre. Weitere Schritte durch die Aktionäre sind nicht erforderlich.

Die Rechtsstellung der Aktionär:innen und Intermediäre und ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleiben ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch das Recht der Aktionär:innen zur Veräußerung ihrer Aktien wird nicht eingeschränkt. 

Die Umstellung erfolgt für die Aktionär:innen kostenfrei. Sie bietet Dank der transparenteren Aktionärsstruktur der audius SE den Vorteil einer direkteren Kommunikation mit unseren Aktionär:innen und einen künftig noch stärkeren Orientierung an den Bedürfnissen und Anforderungen unserer Investor:innen.

Als Abwicklungsstelle fungiert die BankM AG, Frankfurt am Main, über die Quirin Privatbank AG, Berlin.